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Wie kennzeichnet man Werbung auf Instagram und dem Blog richtig?

Hallo ihr Lieben,

in den letzten Tagen habe ich mich sehr intensiv mit dem Thema Kennzeichnen von Werbung auf Instagram und in Blogposts beschäftigt und die neueste Rechtsprechung dabei beachtet. Dieser Beitrag ist also super aktuell, stellt jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Es gilt zudem, dass jeder Fall einzeln betrachtet werdet muss. Es kommt immer darauf an, welche Absicht der Blogger/Instagrammer hat und wie häufig auf seinem Profil/Blog Werbung geschaltet wird. Für alle, die es sehr ausführlich lesen wollen, gibt es hier ein Paper der Wettbewerbszentrale, das auch einzelne Beispiele behandelt. Auch die Bundesmedienanstalten haben ein informatives Handout erstellt, an dem man sich sehr gut orientieren kann.

Ich habe mal eine Grafik erstellt, die einen Überblick über die wichtigsten Fragen zu den Themen „Was ist Werbung? Was ist keine Werbung? Was muss ich wie kennzeichnen?“ erstellt.

Auch möchte ich euch einige Kommentare zu den kürzliche gefällten Urteilen nicht vorenthalten.

 

Meine persönliche juristische Meinung zum Fall Vreni Frost (ohne sie persönlich zu kennen) ist, dass das Urteil richtig ist. Die Anzahl der werblichen Posts auf ihrem Profil ist sehr hoch, dazu betreibt sie ein Business-Profil und man kann bei einem solchen Profil als Betrachter nicht automatisch davon ausgehen, dass die vertaggten Markten keine Sponsoren (der Kleidung o.ä) sind.

Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie diese Debatte weiter geht, denn meine Befüchtung ist, dass jeder jeden Beitrag aus Angst als Werbung kennzeichnet und man als Verbraucher/Betrachter gar keinen Unterschied mehr sieht.

Wie seht ihr das?

 

Eure Caro

 

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